Turnierbetreuung
Dr.
Dirk Leonhards hat die Qualifikation, Turniere zu betreuen.
In Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Reit- und Fahrverband
und der Bayerischen Landestierärztekammer wurden Richtlinien
erarbeitet, um die fachgerechte Betreuung der Turniere zu
gewährleisten. Die Turniertierärzte wurden in
Seminaren geschult und in die Liste der FN eingetragen.
(FN ist die deutsche
reiterliche Vereinigung, also die für alle "Pferdefragen"zuständige
Organisation)
Bei
Turnieren der Kategorie A und B ist die dauernde Anwesenheit
eines Turniertierarztes zwingend vorgeschrieben, bei Turnieren
der Kategorie C reicht eine Rufbereitschaft aus, die gewährleistet,
dass der Tierarzt in kurzer Zeit am Turnierplatz ankommt.
Aufgaben
des Turniertierarztes
Der Tierarzt ist in erster Linie verantwortlich für
die allgemeine Gesundheit im Verlauf des Turniers und den
Tierschutz. In Zusammenarbeit mit den Richtern, speziell
mit dem LK - beauftragten Richter wird im gesamten Turnierbereich
sichergestellt, dass es nicht zu Lahmheiten und Überforderungen
der Tiere kommt. Insbesondere am Abreitsplatz ist das am
besten zu erkennen und zu reglementieren. Aufklärung
und Beratung steht immer im Vordergrund, aber bei Uneinsichtigkeit
kann auch die Startgenehmigung entzogen werden. Der Transporterparkplatz
ist ebenfalls ein reiches Betätigungsfeld. Durch Beratung
und Aufklärung kann man schlechte Wasserversorgung,
mangelhaften Schutz gegen schlechte Witterungsbedingungen
oder auch psychische Belastungen abstellen
Pferdekontrollen
Im Rahmen des Turniers werden durch den Tierarzt und einen
Richter Pferdekontrollen durchgeführt. Dabei wird der
Allgemeinzustand, und der Hufbeschlag kontrolliert, es wird
auf eventuelle Verletzungen in der Sattellage geachtet,
auch auf Verletzungen, die durch Gebiß bzw. Sporen
verursacht werden. Dazu müssen alle Bandagen, Gamaschen
und sonstige Ausrüstungen entfernt werden.
Medikationskontrollen
Besser bekannt unter dem Begriff Dopingkontrollen werden
auf Anordnung der FN durchgeführt. Es können entweder
über eine Blut- oder eine Urinprobe verbotene Substanzen
aufgespürt werden.
Impfkontrollen/Equidenpaß
Der Besitz eines Equidenpasses
ist innerhalb der EU für jedes Pferd zwingend vorgeschrieben;
die sogenannte Tierhaltererklärung (zum Thema Schlachtpferd
ja/nein) muß ausgefüllt sein und auch das Diagramm
("Passfoto") muß ausgefüllt sein. Jedes
Pferd, das an einem Turnier teilnimmt, muß gegen Influenza
geimpft sein. Die Impfung muß gültig sein, d.h.
die Erstimpfung muß zweimal im Abstand von 6 Wochen
vorgenommen worden sein und die letzte Impfung darf höchstens
6 Monate zurückliegen und muß im Paß dokumentiert
sein. Die Impfung dient dem Schutz des eigenen Pferdes und
dem der anderen Pferde auf dem Turnierplatz. "Impfverweigerer"
stecken andere Pferde an und werden vom Turnier ausgeschlossen.