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Informationen zum Equidenpaß

Durch unsere Klinik (Dr. Dirk Leonhards) dürfen Equidenpässe ausgestellt werden. Da erhebliche Verunsicherung bei den Pferdebesitzern besteht, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Weitere Informationen finden Sie unter www.pferd-aktuell.de

Alle Pferde innerhalb der EU müssen seit dem 1.7.2000 einen Pferdepaß besitzen. Der Pferdepaß (auch Equidenpaß genannt) hat viele Fragen bei Pferdebesitzern aufgeworfen. Die häufigsten Fragen versuchen wir im Folgenden zu beantworten.

1. Wer braucht einen Paß?

Die von der EU getroffenen Entscheidung macht den Pferdepaß ausnahmslos für alle Einhufer (= Equiden =Pferde, Ponys, Esel) erforderlich. Der Paß muß bei jedem Transport mitgeführt werden und wird gerne von der Polizei kontrolliert. Eine Teilnahme bei einem Turnier ohne Pferdepaß ist nicht zulässig. Der Paß soll außerdem dazu dienen, die notwendigen tierärztlichen Behandlungen der Tiere auch in Zukunft zu gewährleisten. Nach jeder Behandlung mit wartezeitpflichtigen Medikamenten stellt der Tierarzt einen Behandlungsbeleg aus, der vom Pferdebesitzer in den Paß übertragen werden muß. Die durchgeführten Impfungen werden auch im Pferdepaß dokumentiert, das Impfbücherl hat ausgedient.

2. Wie bekomme ich den Paß

Wenn Ihr Pferd Papiere eines deutschen Zuchtverbandes besitzt, wird der Paß durch diesen Verband ausgestellt. Meistens müssen nur die Papiere eingesandt werden (oder gefaxt nach telefonischer Rücksprache beim Verband). Wenn der Paß zugestellt ist, müssen Sie sich an uns wenden, damit wir das Diagramm einzeichnen können, das sozusagen das Paßbild ihres Pferdes ist.
Wenn Ihr Pferd ausländische oder keine Papiere besitzt, beantragen wir einen Paß bei der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung). Dazu muß Ihr Pferd identifiziert werden, wofür ca. eine halbe Stunde Zeit brauchen. Bitte vorher einen Termin vereinbaren!
Tip: Fotokopieren Sie Ihre Originalpapiere vor dem Einschicken, damit Sie für den Fall des Verlustes auf dem Postweg etwas in der Hand haben.

3. Muß ich mein Pferd brennen oder chippen lassen?

Als Freizeitpferd besteht kein Zwang zur sogenannten aktiven Kennzeichnung. Wir empfehlen aber, als Diebstahlschutz einen Chip zu impantieren, der überall die Identifizierung des Pferdes elektronisch sicherstellt.
Wir verwenden das Backhome System, das überall verbreitet ist.

4. Was passiert mit den erfassten Daten des Pferdes?

Alle erfassten Angaben werden in einer zentralen Datenbank der FN gespeichert, auch die Grafik (Paßfoto) wird eingescannt Bei Verlust oder Diebstahl des Passes, Besitzerwechsel etc. kann darauf zurückgegriffen werden.

5. Wozu dient das Kapitel "Arzneimittelanhang"?

Auch wenn man den Gedanken weit von sich weist; ein Pferd dient auch als lebensmittellieferndes Tier und ist darum auch den gesetzlichen Regelungen des Arzneimittelrechtes unterworfen. Gerade in Zeiten von BSE und "Schweinemastskandalen" muß sichergestellt sein, daß das Lebensmittel Fleisch unbelastet ist. Voraussetzung dafür ist, daß die Tiere nur Medikamente bekommen, die im Lebensmittelbereich geprüft und zugelassen sind. Bei Pferden hat der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten vorgesehen.
A. der Pferdehalter entscheidet sich, sein Pferd niemals schlachten zu lassen. Dann entfällt der Zwang, Behandlungen und Wartezeiten der Medikamente zu dokumentieren und man kann auch Medikamente einsetzen, die für lebensmittelliefernde Tiere verboten sind. Diese Entscheidung gilt auch für den Fall des Verkaufs uns ist nicht mehr rückgängig zu machen.
B. Der Pferdehalter schließt eine Schlachtung nicht grundsätzlich aus, dann dürfen nur zugelassene Medikamente angewendet werden. Diese Entscheidung kann jederzeit rückgängig gemacht werden.
Wir empfehlen die Möglichkeit "B", da die allermeisten Medikamente zugelassen sind und außerdem die Entscheidung im Falle eines "Medikamentennotstands" jederzeit widerrufen werden kann. Es besteht auch keinerlei Zwang, das Pferd am Tag X dem Pferdemetzger zu geben, selbstverständlich besteht immer die Möglichkeit, das Pferd einzuschläfern.
Falls ein Pass existiert, aber der Arzneimittelanhang fehlt, können wir Ihnen auch weiterhelfen. Die ausstellende Behörde schickt dann ein Formular, daß von uns per Unterschrift bestätigt wird.
Was kostet der Pass?

Für die Identifikation durch uns fallen Kosten von € 27,50 an. Bei mehreren Pferden rechnen wir nach einem Stundensatz ab. Die FN berechnet € 32,50 für die Registrierung. Hinzukommen Nachnahmegebühr und Versand des Passes. Die Bearbeitung dauert zur Zeit etwa 4 Wochen.
Der Durchschlag des Antrags gilt bereits als provisorischer Equidenpaß.


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