Informationen
zum Equidenpaß
Durch
unsere Klinik (Dr. Dirk Leonhards) dürfen Equidenpässe
ausgestellt werden. Da erhebliche Verunsicherung bei den Pferdebesitzern
besteht, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Weitere Informationen finden Sie unter www.pferd-aktuell.de
Alle
Pferde innerhalb der EU müssen seit dem 1.7.2000 einen
Pferdepaß besitzen. Der Pferdepaß (auch Equidenpaß
genannt) hat viele Fragen bei Pferdebesitzern aufgeworfen.
Die häufigsten Fragen versuchen wir im Folgenden zu beantworten.
1.
Wer braucht einen Paß?
Die
von der EU getroffenen Entscheidung macht den Pferdepaß
ausnahmslos für alle Einhufer (= Equiden =Pferde, Ponys,
Esel) erforderlich. Der Paß muß bei jedem Transport
mitgeführt werden und wird gerne von der Polizei kontrolliert.
Eine Teilnahme bei einem Turnier ohne Pferdepaß ist
nicht zulässig. Der Paß soll außerdem dazu
dienen, die notwendigen tierärztlichen Behandlungen der
Tiere auch in Zukunft zu gewährleisten. Nach jeder Behandlung
mit wartezeitpflichtigen Medikamenten stellt der Tierarzt
einen Behandlungsbeleg aus, der vom Pferdebesitzer in den
Paß übertragen werden muß. Die durchgeführten
Impfungen werden auch im Pferdepaß dokumentiert, das
Impfbücherl hat ausgedient.
2.
Wie bekomme ich den Paß
Wenn
Ihr Pferd Papiere eines deutschen Zuchtverbandes besitzt,
wird der Paß durch diesen Verband ausgestellt. Meistens
müssen nur die Papiere eingesandt werden (oder gefaxt
nach telefonischer Rücksprache beim Verband). Wenn der
Paß zugestellt ist, müssen Sie sich an uns wenden,
damit wir das Diagramm einzeichnen können, das sozusagen
das Paßbild ihres Pferdes ist.
Wenn Ihr Pferd ausländische oder keine Papiere besitzt,
beantragen wir einen Paß bei der FN (Deutsche Reiterliche
Vereinigung). Dazu muß Ihr Pferd identifiziert werden,
wofür ca. eine halbe Stunde Zeit brauchen. Bitte vorher
einen Termin vereinbaren!
Tip: Fotokopieren Sie Ihre Originalpapiere vor dem Einschicken,
damit Sie für den Fall des Verlustes auf dem Postweg
etwas in der Hand haben.
3.
Muß ich mein Pferd brennen oder chippen lassen?
Als
Freizeitpferd besteht kein Zwang zur sogenannten aktiven Kennzeichnung.
Wir empfehlen aber, als Diebstahlschutz einen Chip zu impantieren,
der überall die Identifizierung des Pferdes elektronisch
sicherstellt.
Wir verwenden das Backhome System, das überall verbreitet
ist.
4.
Was passiert mit den erfassten Daten des Pferdes?
Alle
erfassten Angaben werden in einer zentralen Datenbank der
FN gespeichert, auch die Grafik (Paßfoto) wird eingescannt
Bei Verlust oder Diebstahl des Passes, Besitzerwechsel etc.
kann darauf zurückgegriffen werden.
5.
Wozu dient das Kapitel "Arzneimittelanhang"?
Auch
wenn man den Gedanken weit von sich weist; ein Pferd dient
auch als lebensmittellieferndes Tier und ist darum auch den
gesetzlichen Regelungen des Arzneimittelrechtes unterworfen.
Gerade in Zeiten von BSE und "Schweinemastskandalen"
muß sichergestellt sein, daß das Lebensmittel
Fleisch unbelastet ist. Voraussetzung dafür ist, daß
die Tiere nur Medikamente bekommen, die im Lebensmittelbereich
geprüft und zugelassen sind. Bei Pferden hat der Gesetzgeber
zwei Möglichkeiten vorgesehen.
A. der Pferdehalter entscheidet sich, sein Pferd niemals schlachten
zu lassen. Dann entfällt der Zwang, Behandlungen und
Wartezeiten der Medikamente zu dokumentieren und man kann
auch Medikamente einsetzen, die für lebensmittelliefernde
Tiere verboten sind. Diese Entscheidung gilt auch für
den Fall des Verkaufs uns ist nicht mehr rückgängig
zu machen.
B. Der Pferdehalter schließt eine Schlachtung nicht
grundsätzlich aus, dann dürfen nur zugelassene Medikamente
angewendet werden. Diese Entscheidung kann jederzeit rückgängig
gemacht werden.
Wir empfehlen die Möglichkeit "B", da die allermeisten
Medikamente zugelassen sind und außerdem die Entscheidung
im Falle eines "Medikamentennotstands" jederzeit
widerrufen werden kann. Es besteht auch keinerlei Zwang, das
Pferd am Tag X dem Pferdemetzger zu geben, selbstverständlich
besteht immer die Möglichkeit, das Pferd einzuschläfern.
Falls ein Pass existiert, aber der Arzneimittelanhang fehlt,
können wir Ihnen auch weiterhelfen. Die ausstellende
Behörde schickt dann ein Formular, daß von uns
per Unterschrift bestätigt wird.
Was kostet der Pass?
Für
die Identifikation durch uns fallen Kosten von € 27,50
an. Bei mehreren Pferden rechnen wir nach einem Stundensatz
ab. Die FN berechnet € 32,50 für die Registrierung.
Hinzukommen Nachnahmegebühr und Versand des Passes. Die
Bearbeitung dauert zur Zeit etwa 4 Wochen.
Der Durchschlag des Antrags gilt bereits als provisorischer
Equidenpaß.
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